Es wird bekannt gegeben, dass die erste Übergabe, abgesehen von einer Mehrwertsteuerpflicht, zur Zeit einer 7%igen Grunderwerbssteuer und einer 1%igen Steuer auf juristische Dokumente (AJD) unterliegt, die durch das Ausstellen des öffentlichen Kaufvertrages zu stande kommt und vom KÄUFER zu tragen ist.
Zu Lasten des VERKÄUFERS gehen die städtische Wertzuwachssteuer. Die Kosten für die Vorbereitung und Einschreibung des Neubaus und derer horizontalen Aufteilung, sowie die Bildung oder Aufteilung von von Hypotheken, um den Bau zu finanzieren, oder derer Annulierung, sollte sich der Käufer nicht zu einer Surrogation entscheiden, gehen auf Kosten des Verkäufers. Der Rest der Abgaben und Ausgaben, die aus dem Kaufvertrag und seiner späteren Einschreibung im Grundbuch, sowie einer eventuellen Surrogation der Hypothek entstehen, gehen zu Lasten des KÄUFERS.