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Rechte der Kunden

  • Rechte
    ...des Verbrauchers auf eine wahre, ausreichende, aktualisierte und verständliche Information der Verkaufscharakteristiken und der Wohnung selbst. Dies geschieht auf eine Art und Weise, dass es bei den Zielpersonen zu keinen Irrtümern kommt oder kommen kann und dass es so auf das finanzielle Verhalten Einfluss nimmt und fundamentale Daten dieses Angebots, Promotion und Werbung zum Schweigen bringt.
  • Rechte
    ...des Verbrauchers, das abgekürzte Informationsdokument, "DIA" zu verlangen: Der verbraucher hat das Recht, dass ihm eine Kopie des jeweiligen “DIA” der Wohnung ausgehändigt wird, zusammen mit einem Beschwerdeblatt des Verbraucherschutzes.
  • Rechte
    ...des Verbrauchers, dass er pünktlich über den Verlauf der Bauarbeiten und des Baufortschritts, die Abwicklungen der genehmigungen, Projekte und Bauausführung informiert wird.
  • Rechte
    ...del Consumidor a que la Promotora cumpla los plazos de entrega señalados en los contratos de compraventa.
  • Rechte
    ...des Verbrauchers, dass die durch den KÄUFER eingezahlten Beträge und die, die in Zukunft für die verkaufte Immobilie bezahlt werden, bis zur Übergabe der Schlüssel, auf ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden, dass durch den VERKÄUFER zu diesem speziellen Zweck angelegt wurde. Diese Einzahlungen werden mittels Versicherung oder Bürgschaft, wie durch das Gesetz 57/1968 vorgeschrieben, garantiert. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des VERKÄUFERS.
    Die erhaltenen Beträge für dieses Konzept, bleiben ganz klar getrennt von irgendwelchen anderen Guthaben, die der VERKÄUFER haben kónnte.
    Mit der Einrichtung besagter Versicherung oder Bürgschaft, wird das, was vom Gesetz 57/1968 vom 27. Juli, sowie der Ergänzung des Baugesetztes vom 5. November 1999 vorgeschrieben wird, erfüllt, und so die Entschädigung durch Nichterfüllens des Vertrags durch den VERKÄUFER garantiert wird. Die Deckung besagter Versicherung oder Bürgschaft beläuft sich auf die eingezahlten Summen zzgl. der z.Zt. gültigen Zinsen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rückzahlung ausgeführt wird.
  • Rechte
    ...des Verbrauchers eine explizite Bestätigung über die Zahlung zu verlangen, wie es im Artikel 8 des Erlasses 218/2005 vorgesehen ist.
  • Rechte
    ...auf Aushändigung der verwendeten Baumaterialien und Baubeschreibung.
  • Rechte
    ...auf Aushändigung einer Wohnung ohne Schulden und Pflichten, mit Ausnhame von denen, die sich von selbst erkláren, wie z.B. Wegerechte der Gemeinschaft, usw. und von Hypotheken, es sei den, der KÄUFER möchte eine Surrogation.

Andere Daten von Wichtigkeit, die der Kunde wissen muss:

 

Die Musterwohnung und das Verkaufsbüro sind montags bis samstags von 10 bis 19 Uhr geöffnet.

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